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Allgemeine Standards der Evaluation

Soumis par Edustat le jeu 22/04/2021 - 14:42
Standards Evaluation - Memed_Nurrohmad/pixabay.com

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Um die Akzeptanz einer einfachen Befragung oder einer umfassenden schulinternen Evaluation zu garantieren und möglichst unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten umzusetzen, können Sie sich an den sogenannten „Standards der Evaluation“ orientieren. Im deutschsprachigen Raum sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) eine Institution für verschiedene Handlungsfelder der Evaluation.

Als übergreifende Merkmale einer „guten“ Evaluation definiert die DeGEval: Nützlichkeit – Durchführbarkeit - Fairness – Genauigkeit. Bei näherem Interesse können Sie die 2016 überarbeiteten Standards auf www.degeval.de downloaden und durchlesen.

Während solche Standards vor dem Hintergrund sozial-, politik-, wirtschafts-, rechts- oder auch umweltwissenschaftlicher Forschungsprojekte sehr detailliert und nach wissenschaftlichen Ansprüchen ausgearbeitet worden sind, sollten Sie sich im Handlungsfeld der Schulentwicklung vergewissern, dass sie die Prinzipien folgender Kurzfassung (Nach Bundesministerium für Kultus, Jugend und Sport (Hg.) 2005: Leitfaden zur Selbstevaluation an Schulen. Materialien für allgemein bildende Schulen in Baden-Württemberg) umsetzen:

  1. Die Evaluation bezieht sich auf eine Fragestellung, die für die Schule bedeutsam ist. Ist die Fragestellung nicht von Bedeutung, muss von einer „Scheinevaluation“ ausgegangen werden.
  2. Die Fragestellung ist für alle Befragten klar und eindeutig.
  3. Die Leitideen und Ziele, die der Evaluation zugrunde liegen, sind bekannt und werden in der Schulgemeinschaft akzeptiert.
  4. Die Methoden und Instrumente eignen sich dafür, das zu erfassen, was im Zentrum der Fragestellung steht.
  5. Die Evaluation bezieht unterschiedliche Perspektiven (Zielgruppen) und wenn möglich, verschiedene Methoden der Datenerhebung mit ein.
  6. Gegenstand der Evaluation sind nicht Personen und ihre Eigenschaften, sondern Situationen und beobachtbare Verhaltensweisen.
  7. Das gesamte Evaluationsverfahren und die Ergebnisdarstellung werden von den beteiligten Personen als fair empfunden (Datenschutz).
  8. Niemand darf sich durch die Evaluation „an den Pranger gestellt“ fühlen.
  9. Die Ergebnisse sind so dargestellt, dass sie für alle verständlich sind.
  10. Die Ergebnisse werden als nützlich empfunden. Dies gelingt insbesondere dann, wenn die Ergebnisse tatsächliche Konsequenzen nach sich ziehen und neue Entwicklungsperspektiven eröffnen.

 

Viel Spaß beim Lesen,

Sara Steinmetz

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